|
Quittungen u.s.w. Endlich wird auch auf die regelmäßigen Revisionen des Aufsichtsrats verwiesen. Dieselben haben
sich über die gesamte Geschäftsführung zu erstrecken und ist besonders dabei .. auf die Sicherstellung der Darlehn u. Kredite in lfd. Rech. Bedacht zu nehmen, und sonst sind die § 34 bis 39 des Gesetzes zu
beachten. Falls nicht innerhalb der nächsten 3 Monate eine zweite Revision vom Unterzeichneten vorgenommen ist, wird der Vorstand hiermit beauftragt, an den Verbandsvorstand Mitteilung zu machen, in wie weit die
Erinnerungen dieses Berichtes erledigt sind. Eine Bescheinigung der Revision ist dem Vorstande
behändigt. A.Fricke Über August Fricke: Heinrich Meyerholz, 65 Jahre ländliche Genossenschaftsarbeit in Hannover-Braunschweig, Hannover 1954, S. 16 ff, sowie Helmut Dörries, Unter dem
Giebelkreuz, o.O., 1974, Seite 6 f.In der Bibliothek des Genossenschaftlichen Archivs ist vorhanden: August Fricke, Die Spar- und Darlehnskasse – ihre Aufgabe, Leitung, Buch- und Geschäftsführung,
Hannover, 4. Auflage 1907 (die 3. Auflage von 1896 liegt als Fotokopie vor.) |