Brennereigenossenschaft Harber-Süd
Die Genossenschaft wurde am 26.7.1972 errichtet und am 25.9.1972 unter GnR 123 beim Amtsgericht Soltau eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist der gemeinschaftliche Betrieb einer landwirtschaftlichen Spiritusbrennerei. Die beschränkte Nachschusspflicht beträgt 6 € je Anteil. Jetzt GnR 100015 beim Amtsgericht Lüneburg.
Es werden Kartoffeln der angeschlossenen Mitglieder zu Spiritus verarbeitet. Grundlage ist § 25a Branntwein-Monopol-Gesetz, welches die Entstehung von Kartoffelgemeinschaftsbrennereien regelt.
Am 30.9.2011 gehörten der Genossenschaft 15 Mitglieder an. Die Bilanz wies im Wesentlichen als Immaterielle Vermögensgegenstände entgeltlich erworbenen Konzessionen von 173.100 € aus und bezog sich dabei auf die Brenn- und Ablieferungsrechte der Bundesmonopolverwaltung.
Zur Entstehung der Brennereigenossenschaften in Harber siehe die Festschrift: „1972-1997. Brennereigenossenschaften Harber Nord, Ost, Süd und Weg eG“, Soltau 1997.
Die Genossenschaft schied zum 30.9.2012 aus dem Branntweinmonopol aus. Für die zurückgegebenen Brennrechte erhielt sie einen Ausgleich von etwa 500.000 €, die in Teilbeträgen in den Jahren 2012 bis 2016 an die 15 Mitglieder ausgezahlt wurden. Die Liquidation wurde am 7.3.2016 vom Genossenschaftsregister veröffentlicht.
Dem Archiv liegen Registerauszüge und veröffentlichte Bilanzen vor.