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Jagdgenossenschaft

Ort: 21438 Brackel
Gründungsjahr: 1896
Signatur:

BRAC

DIBA

Jagdgenossenschaft Brackel

Die Jagdgenossenschaften sind keine Genossenschaften nach dem Genossenschaftsgesetz, sondern Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie entstehen kraft Gesetz, ohne dass es eines Beschlusses bedarf. Mitglieder, Jagdgenossen genannt, sind die Eigentümer der Flächen einer Gemeinde, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören (§ 8 und 9 Bundesjagdgesetz 29.9.1976) und des Niedersächsischen Landesjagdgesetzes vom 24.2.1978. Bis 1848 stand das Jagdrecht dem jeweiligen Landesherrn zu. In unserer Gegend fanden große Hofjagden jeweils im November meistens in Garlstorf (Jagdschloss) statt. Das von Förstern gehegte Wild wurde dann diesen Jagden zugeführt. Nur der Abt des Michaelisklosters Lüneburg, welches auch riesigen Grundbesitz hatte, durfte begrenzt jagen. Die deutschen Staaten hoben diese Rechte im Gefolge der Revolution von 1848/49 auf. Etwas später erließen die einzelnen deutschen Staaten Ländergesetze, welche das Jagdrecht und das Jagdausübungsrecht trennten. Letzteres wurde den Gemeinden oder der Gemeinschaft der Grundeigentümer zuerkannt. Diese landesrechtlichen Regelungen zum sogenannten Reviersystem wurden vom Reichsjagdgesetz vom 3.7.1934 vereinheitlicht. An dessen Stelle trat ab 1.4.1953 das Bundesjagdgesetz.Jagdgenossenschaft Brackel: Nachweisbar wurde 1896 der erste Jagdpachtvertrag mit dem Wild- und Geflügelhändler W. Sander, Wulfsen, zum Pachtpreis von 416 Mark abgeschlossen. Weitere Jagdpächter waren:- Georg Plange, Mühlenbesitzer, Altona- Derboven, Kaffeeröster, Harburg, 1919 Pachtpreis 2.050 Mark- 1926 Lühmann, Druckereibesitzer, Harburg, 1.850 Reichsmark- 1940 Gustav Krieg, Schlachtermeister, Harburg, 1.000 Reichsmark- 1950 Dr. Hans Ulrich Voswinckel, Unternehmer, Hamburg, 1.000 DM, 1965/5.000 DM- 1976 Gebr. Voswinckel und Carsten Runge, Pachtpreis 10.000 DM- 1984 Claus Korth und Otto Bartels, Brackel, Pachtpreis 15.000 DM- ab 1991 Otto Bartels, Brackel

Die Pächter erteilen Brackeler Jägern einzelne Jagdberechtigungen. Die von den Pächtern der Jagd gezahlten Gelder werden im Verhältnis der jagdbaren Fläche an die Jagdgenossen ausgezahlt. Es wurden dazu Beschlüsse gefasst, Gelder für das Allgemeinwohl wie Friedhofskapellen- und Wirtschaftswegebau zur Verfügung zu stellen.

Gewählte Jagdvorsteher (soweit bekannt) waren: - 1896 H. Rieckmann und H. Bartels- 1940 Heinrich Tödter- 1950 Otto Schneider- 1965 Friedrich Garbers- 1972 Fritz Bartels- seit 1980 Ewald Maack

Unterlagen im GenoArchiv: Kontoblätter der Spar- und Darlehnskasse Brackel (Signatur BRAC.15.07 und 15.08), Mustersatzung von Jagdgenossenschaft sowie Schriftverkehr.

 
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