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Kreditgenossenschaften
Befreit vom ihrem Grundherrn und eigenverantwortlich wirtschaftend, waren die Landwirte nach den Agrarreformen erstmals den Zwängen der Geldwirtschaft ausgesetzt. Kreditbedarf ergab sich zum Ende des 19. Jahrhunderts vor allem bei der Umstellung auf eine moderne Landwirtschaft, auf neue Bewirtschaftungsmethoden, bei Bauinvestitionen und der Auszahlung weichender Erben, die vorher als Knechte und Mägde auf dem Hof geblieben waren.
Die zu dieser Zeit schon existierenden Sparkassen deckten den Bedarf an Personalkredit nicht. Auch waren sie nicht vor Ort. Ohne die heute selbstverständliche Mobilität waren Geldinstitute in der nächsten Stadt jedoch nur schwer erreichbar.
Während die ersten städtischen Kreditgenossenschaften in der Provinz Hannover schon seit den 1850er Jahren entstanden, zogen die ländlichen Kreditgenossenschaften erst in den 1880er Jahren nach. Wegweisend war hier die Empfehlung des Zentralausschusses der königlichen Landwirtschaftsgesellschaft im Jahr 1878. Vor allem die Abhängigkeiten der Landwirte von den Händlern sollten damit verringert werden, Lieferung von Waren und der Verleih von Barkapitalien hatten dort bislang in einer Hand gelegen.
Die ländlichen Kreditgenossenschaften verschafften der landwirtschaftlichen Bevölkerung die Möglichkeit, ohne lange Wege im eigenen Kirchspiel zu sparen. Während Spareinlagen auch von Nichtmitgliedern angenommen wurden, gewährte sie zunächst nur ihren Mitgliedern Kredite. Die Kreditgenossenschaften wurden schnell zur Hauptkreditquelle der landwirtschaftlichen Bevölkerung. Die erwirtschafteten Überschüsse kamen direkt der ländlichen Wirtschaft zugute: Man finanzierte damit Prämien für Tierschauen, Produktausstellungen, Viehankäufe, Dienstbotenehrungen, den Bezug von Zeitungen und die Förderung von Landwirtschaftsschulen.